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Der öffentliche Gesundheitsdienst führt im Jahr 2025 wieder die Zeckenschutzimpfung durch.
Neben der Erstimpfung wird auch die 3. Teilimpfung aus der Aktion 2024 und die Auffrischungsimpfung durchgeführt.
Die erste Auffrischungsimpfung ist nach 3 Jahren erforderlich. Alle weiteren Auffrischungen sind im 5-Jahres-Intervall durchzuführen.
Bei Personen ab dem 60. Lebensjahr gilt ein 3-Jahres-Intervall für die Auffrischungsimpfung. Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr können an dieser Impfung teilnehmen.
Teilimpfung für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr: € 15,00
Teilimpfung ab dem vollendeten 15. Lebensjahr: € 17,00
21.01.2025 10:32