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Hiermit möchten wir Sie auf Ihre Recht und die Vorteile einer elektronischen Zustellung von behördlichen Schriftstücken hinweisen.
Diese digitale Anwendung kann Ihre Amtswege künftig erleichtern und Sie über alle behördlichen Schriftstücke (Bescheide, behördliche Dokumente, Vorschreibungen und Rechnungen, RSa und RSb usw.) orts- und zeitunabhängig informieren. Mit Einlangen im elektronischen Postfach („Mein Postkorb“) erhalten Sie eine entsprechende Verständigungs-E-Mail und das Dokument steht Ihnen auch gleich zum Abruf zur Verfügung – Fristen können somit voll ausgeschöpft und Ihre Rechte als BürgerIn und UnternehmerIn noch besser gewahrt werden. Wie auch bei der konventionellen Zustellung per Post können vorübergehende Abwesenheiten wie Urlaube, Auslandsaufenthalt oder Krankenstand gemeldet werden, um Fristen nicht zu versäumen und Verfahrenszeiten zu verkürzen. Während dieser Zeit werden Sendungen nicht elektronisch zugestellt.
Viele Dokumente werden bereits im Rahmen der „dualen Zustellung“ durch die Marktgemeinde zugestellt. Mit 1. April 2025 rechnen wir damit, alle behördlichen Schriftstücke auf diesem Weg den BürgerInnen zuzustellen. Ab dann erfolgt die Zustellung entweder elektronisch (ID-Austria oder per E-Mail) oder weiterhin per Post.
Die ID Austria trägt zu einer modernen Verwaltung bei. Mit dieser ist die Identifikation zur Nutzung zahlreicher öffentlicher und privater Services weltweit und vor allem rund um die Uhr möglich. Die ID Austria ermöglicht BürgerInnen und UnternehmerInnen sich sicher online auszuweisen und damit eine Vielzahl an digitalen Services zu nutzen und Geschäfte abzuschließen. Neu ist auch die Ausweisfunktion.
Bei unlösbaren Problemen im Umgang mit der App steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Frau Barbara Hofmaninger donnerstags von 08:00 bis 11:00 Uhr für Hilfestellungen zur Verfügung.
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Mehr Infos auf www.oesterreich.gv.at/id-austria.html
07.11.2024 07:55