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Zentrum > BürgerInnenservice > Informationen > Finanzen, Gebühren & Abgaben

Finanzen, Gebühren & Abgaben

  • Voranschlag: Ein Gemeindevoranschlag ist der detaillierte Haushaltsplan der Marktgemeinde für das kommende Finanzjahr. Er dient als verbindliche Grundlage für alle geplanten Einnahmen und Ausgaben und muss vom Gemeinderat beschlossen werden. Er setzt sich aus dem Ergebnishaushalt, Finanzierungshaushalt und dem Vermögenshaushalt zusammen.
  • Rechnungsabschluss: Der Rechnungsabschluss der Marktgemeinde ist die detaillierte Darstellung der tatsächlichen Finanzergebnisse eines abgelaufenen Haushaltsjahres.
  • Nachtragsvoranschlag: Ein Nachtragsvoranschlag der Marktgemeinde ist eine nachträgliche Anpassung des ursprünglichen Haushaltsplans während des laufenden Jahres, wenn sich unerwartete Ausgaben ergeben oder die Einnahmen anders als erwartet ausfallen.
  • Mittelfristiger Finanzplan: Der mittelfristige Finanzplan der Marktgemeinde ist ein strategisches Steuerungsinstrument, das die finanzielle Entwicklung der Marktgemeinde über fünf Jahre prognostiziert um langfristige finanzielle Stabilität zu sichern und notwendige Investitionen zu planen.
  • Gebühren: Sind festgesetzte Entgelte der Marktgemeinde im Rahmen der Erbringung von hoheitlichen Leistungen wie die Bereitstellung der Müllentsorgung, von Wasser- und Kanalanlagen sowie die Berechnung der Grundsteuer.
  • Tarife und Abgaben: Tarife der Marktgemeinde werden für die Erbringung von nicht-hoheitlichen Leistungen/Dienstleistungen (Privatwirtschaft) festgesetzt und eingeboben, die über die reine Daseinsvorsorge hinausgehen.
  • Hebesatz: Der Hebesatz ist ein entscheidender Multiplikator bei der Berechnung der Grundsteuer.

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Marktstraße 21
4813 Altmünster
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Mo, 13.07.2026 ab 07:30 Uhr

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