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© Bundesheer/Thomas Lampersberger
Im Rahmen der Übung kann die Mindestflughöhe 20m über Grund betragen. Diese Tiefflüge sind prinzipiell in unverbautem Gebiet bzw. unter Aussparung von dicht besiedeltem bzw. lärmsensiblen Gebieten und Flugplätzen vorgesehen.
Übungsdauer: 9. März bis 6. April 2026
Die Verwendung von Knall-, Markier-, Leucht- und Signalmunition ist vorgesehen! Sammeln von Munition und Munitionsteilen ist gefährlich. NICHT BERÜHREN! Bitte Meldung an die nächste Polizeiinspektion erstatten.
Die übende Truppe wird bemüht sein, Lärm und Flurschäden zu vermeiden. Dennoch auftretende Flurschäden werden finanziell abgegolten.
23.02.2026 00:01