Bauangelegenheiten

Die Errichtung eines Wohnhauses ist nur auf einem als Baugrund gewidmeten Grundstück möglich. Die Bedingungen für die Bebauung sind aus dem aktuellen Flächenwidmungsplan und dem Bebauungsplan ersichtlich. Beide liegen im Gemeindeamt auf. Sie können Hinweise darauf geben, mit welchen Veränderungen in den nächsten Jahren und langfristig zu rechnen ist.