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Zentrum > BürgerInnenservice > Bauen > Flächenwidmung
Der Flächenwidmungsplan einer Gemeinde ist eine Verordnung des Gemeinderates und liegt am Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Er gliedert sich grundsätzlich in drei Ausweisungen: dem Grünland, dem Bauland und den Verkehrsflächen. Das Bauland ist wiederum in unterschiedliche Widmungskategorien unterteilt. Der Flächenwidmungsplan bildet die Grundlage, ob auf einem Grundstück gebaut werden kann und welche Nutzung damit verbunden ist.