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Zentrum > BürgerInnenservice > Wohnen, Soziales & Heiraten > Eheschließung
Sehr geehrte Brautpaare,
Termine für 2024 werden erst ab Ende September vergeben. Wir sind uns bewusst, wie bedeutend die Planung Ihres besonderen Tages ist. Falls Sie bereits ein spezielles Datum im Auge haben, bitten wir Sie, uns eine schriftliche Anfrage per E-Mail zukommen zu lassen. Bitte teilen Sie uns in dieser E-Mail auch Ihre Telefonnummer mit, um eine zügige Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
Wir werden mit Ihnen in Verbindung treten, sobald die Terminvergaben eröffnet werden.
In Altmünster können an den angeführten Orten standesamtliche Trauungen abgehalten werden:
WICHTIG: Setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung, damit gemeinsam ein Trauungstermin reserviert werden kann.
Haben Sie sich entschlossen zu heiraten, müssen Sie sich bei einem Standesamt zu einem Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit anmelden. Im Rahmen dieses Verfahrens wird von der Behörde eine Niederschrift aufgenommen.
Um heiraten zu können, müssen Sie ehefähig sein. Auch darf kein Eheverbot für Sie vorliegen.
Ehefähigkeit ist gegeben, wenn eine Person volljährig und entscheidungsfähig ist. Männer und Frauen werden mit dem 18. Geburtstag volljährig. Entscheidungsfähig ist, wer die Bedeutung und die Folgen seines Handelns im jeweiligen Zusammenhang verstehen, seinen Willen danach bestimmen und sich entsprechend verhalten kann.
Zwischen 16 und 18 Jahren bedarf es einer rechtskräftigen Ehefähigkeitserklärung. Das Gericht muss eine Person auf Antrag für ehefähig erklären, wenn:
Zu den Eheverboten zählen:
Die Reservierung für einen Trauungstermin in Altmünster sollte möglichst früh erfolgen, da das Kontingent an Terminen begrenzt ist. Die Ermittlung der Ehefähigkeit ist nur 6 Monate gültig, somit wird diese in dieser Zeit vorgenommen.
Vor der Eheschließung muss das Standesamt in einer mündlichen Verhandlung die Ehefähigkeit der Verlobten aufgrund der vorgelegten Urkunden ermitteln. Bei dieser mündlichen Verhandlung müssen grundsätzlich beide Verlobte anwesend sein. Es wird dann eine Niederschrift über die Ermittlung der Ehefähigkeit ("Aufgebot") angefertigt.
Wenn Sie Österreicherin/Österreicher sowie ledig und voll geschäftsfähig sind:
Wenn Sie ein Kind oder mehrere gemeinsame Kinder haben:
bei 16- bis 18-Jährigen:
Welche Dokumente bei Vorliegen einer ausländischen Staatsangehörigkeit zur Anmeldung der Eheschließung konkret benötigt werden, erfahren Sie beim zuständigen Standesamt.
Jede Hochzeit findet grundsätzlich mit einer kleinen Ansprache und einer musikalischen Auflockerung in feierlichem Rahmen statt.
Dazu werden drei bis vier Musikstücke in der Reihenfolge: Einzug, Ringwechsel, Unterschrift und Auszug benötigt. Die Musikstücke stellen Sie selber zusammen und speichern diese auf Ihr Handy oder Tablet.
Auch Livemusik können Sie mitbringen. Die Gesamtdauer der Zeremonie beträgt ca. 20 Minuten. Selbstverständlich ist es auch möglich, dass Ihre Hochzeit ohne Ansprache und ohne Musikeinspielung gehalten wird.