Eheschließung

Trauungen für 2024

Sehr geehrte Brautpaare,

Termine für 2024 werden erst ab Ende September vergeben. Wir sind uns bewusst, wie bedeutend die Planung Ihres besonderen Tages ist. Falls Sie bereits ein spezielles Datum im Auge haben, bitten wir Sie, uns eine schriftliche Anfrage per E-Mail zukommen zu lassen. Bitte teilen Sie uns in dieser E-Mail auch Ihre Telefonnummer mit, um eine zügige Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

Wir werden mit Ihnen in Verbindung treten, sobald die Terminvergaben eröffnet werden.


Trauungsort

In Altmünster können an den angeführten Orten standesamtliche Trauungen abgehalten werden:

  • Gemeindeamt
  • Schloss Traunsee
  • Eggerstadl
  • Schiff

WICHTIG: Setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung, damit gemeinsam ein Trauungstermin reserviert werden kann.


Rechtliches

Allgemeine Informationen

Haben Sie sich entschlossen zu heiraten, müssen Sie sich bei einem Standesamt zu einem Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit anmelden. Im Rahmen dieses Verfahrens wird von der Behörde eine Niederschrift aufgenommen.


Voraussetzungen

Um heiraten zu können, müssen Sie ehefähig sein. Auch darf kein Eheverbot für Sie vorliegen.

Ehefähigkeit ist gegeben, wenn eine Person volljährig und entscheidungsfähig ist. Männer und Frauen werden mit dem 18. Geburtstag volljährig. Entscheidungsfähig ist, wer die Bedeutung und die Folgen seines Handelns im jeweiligen Zusammenhang verstehen, seinen Willen danach bestimmen und sich entsprechend verhalten kann.

Zwischen 16 und 18 Jahren bedarf es einer rechtskräftigen Ehefähigkeitserklärung. Das Gericht muss eine Person auf Antrag für ehefähig erklären, wenn:

  • die zukünftige Ehepartnerin/der zukünftige Ehepartner bereits volljährig ist und
  • die Person für diese Ehe reif erscheint.


Zu den Eheverboten zählen:

  • Blutsverwandtschaft
  • Adoptivverhältnis
  • Doppelehe


Fristen

Die Reservierung für einen Trauungstermin in Altmünster sollte möglichst früh erfolgen, da das Kontingent an Terminen begrenzt ist. Die Ermittlung der Ehefähigkeit ist nur 6 Monate gültig, somit wird diese in dieser Zeit vorgenommen.


Verfahrensablauf

Vor der Eheschließung muss das Standesamt in einer mündlichen Verhandlung die Ehefähigkeit der Verlobten aufgrund der vorgelegten Urkunden ermitteln. Bei dieser mündlichen Verhandlung müssen grundsätzlich beide Verlobte anwesend sein. Es wird dann eine Niederschrift über die Ermittlung der Ehefähigkeit ("Aufgebot") angefertigt.


Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie Österreicherin/Österreicher sowie ledig und voll geschäftsfähig sind:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit
  • Wenn Hauptwohnsitz im Ausland: Nachweis des Hauptwohnsitzes
  • Eventuell Scheidungsurkunde
  • Allenfalls Sterbeurkunde der Ehepartnerin/des Ehepartners


Wenn Sie ein Kind oder mehrere gemeinsame Kinder haben: 

  • Geburtsurkunde des gemeinsamen Kindes 
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn vorhanden
  • Nachweis des Wohnsitzes der Kinder


bei 16- bis 18-Jährigen:

  • Ehemündigkeitserklärung des Gerichts
  • Zustimmung der Obsorgeberechtigten oder Gerichtsbeschluss


Welche Dokumente bei Vorliegen einer ausländischen Staatsangehörigkeit zur Anmeldung der Eheschließung konkret benötigt werden, erfahren Sie beim zuständigen Standesamt.


Gebühren

Kommissionsgebühren

  • Für das Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit: 50 Euro
  • Vorlage von ausländischen Schriften: 130 Euro


Bundesverwaltungsabgabe

  • Trauung im Amtsraum während der Dienststunden: 5,45 Euro
  • Trauung im Amtsraum außerhalb der Dienststunden: 10,90 Euro
  • Trauung bei lebensgefährlicher Erkrankung des Verlobten: 5,45 Euro
  • Trauung außerhalb der Amtsräume in allen anderen Fällen: 54,50 Euro


Sonstige Kosten 

  • Landeskommissionsgebühr: 250,- Euro
  • zuzügl. Bundesverwaltungsabgabe u. Kommissionsgebühren


Ablauf einer Trauung

Jede Hochzeit findet grundsätzlich mit einer kleinen Ansprache und einer musikalischen Auflockerung in feierlichem Rahmen statt.

Dazu werden drei bis vier Musikstücke in der Reihenfolge: Einzug, Ringwechsel, Unterschrift und Auszug benötigt. Die Musikstücke stellen Sie selber zusammen und speichern diese auf Ihr Handy oder Tablet.

Auch Livemusik können Sie mitbringen. Die Gesamtdauer der Zeremonie beträgt ca. 20 Minuten. Selbstverständlich ist es auch möglich, dass Ihre Hochzeit ohne Ansprache und ohne Musikeinspielung gehalten wird.


Amtszeiten & Kontakt Standesamt


AltmünsterTraunkirchen
MO08:00 - 12:00 Uhr
DI 
08:00 - 12:00 & 14:00 - 16:00 Uhr
MI13:00 - 15:00 Uhr08:00 - 12:00 Uhr
DO13:00 - 15:00 Uhr08:00 - 12:00 Uhr
FR
08:00 - 12:00 Uhr
Tel.07612/87 611-23007617/22 55-18
Mailbarbara.hofmaninger@altmuenster.ooe.gv.athofmaninger@traunkirchen.ooe.gv.at