Eheschließung

Hochzeitskalender

Liebe Brautpaare,

wir sind uns der enormen Bedeutung bewusst, die die Planung Ihres besonderen Tages für Sie hat.

Sofern Sie bereits ein bestimmtes Datum im Auge haben, würden wir Sie darum bitten, uns eine schriftliche Anfrage per E-Mail zukommen zu lassen. Bitte geben Sie in dieser E-Mail auch Ihre Telefonnummer an, um eine effiziente Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

Terminreservierungen für 2025 werden erst im Herbst 2024 möglich sein. Wir laden Sie herzlich dazu ein, bereits jetzt eine Terminanfrage zu stellen, die dann sorgfältig in unserer Planung berücksichtigt wird.


STANDESAMTSVERBAND

Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Traunsee, seit 1. Jänner 2024

standesamtsverband

Gemeinden

Altmünster (Neukirchen, Reindlmühl) & Traunkirchen


Aufgaben

  • Ermittlung der Ehefähigkeit
  • Beurkundung von Geburten, Todesfällen, Eheschließungen
  • Ausstellung von Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Heiratsurkunden
  • Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen
  • Namensänderungen/Namensbestimmungen
  • Obsorgeerklärungen


Obmann

Bürgermeister DI Martin Pelzer, BEd


Mitarbeiter


TERMINE

Verfügbare Trauungstermine finden Sie entweder im Hochzeitskalender oder können direkt beim Standesamt erfragt werden. 

Wichtig: Die Reservierung für einen Trauungstermin sollte möglichst früh erfolgen, da das Terminangebot begrenzt ist.

>> zum Hochzeitskalender


Rechtliches

Haben Sie sich entschlossen zu heiraten, müssen Sie sich bei einem Standesamt zu einem Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit anmelden. Im Rahmen dieses Verfahrens wird von der Behörde eine Niederschrift aufgenommen. Bei dieser mündlichen Verhandlung müssen grundsätzlich beide Verlobte anwesend sein.

Die Ermittlung der Ehefähigkeit ist nur 6 Monate gültig, somit wird diese in dieser Zeit vorgenommen.


Trauungsorte

Traunkirchen

Stiftersaal


Riedlpark 


Klostersaal


Schiff


Seecafe Restaurant Spitzvilla


Altmünster

Amtsgebäude

  • Sitzungssaal oder Innenhof (30 Pers.)


Eggerhaus 


Schloss Traunsee


Schiff


Gmundnerberghaus


Bestuhlung

Das Standesamt ist nicht für die Bestuhlung der Locations (ausgenommen Stiftersaal Traunkirchen und Trauungssaal Altmünster) zuständig. Dies muss selbst oder über den jeweiligen Dienstleister durchgeführt werden!


Erforderliche Unterlagen

ÖsterreicherInnen

  • Amtlicher Lichtbildausweis (kein Führerschein)
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • wenn Hauptwohnsitz im Ausland: Nachweis des Hauptwohnsitzes
  • Scheidungsbescheid mit Rechtskraft
  • Sterbeurkunde des Ehepartners
  • gemeinsame Kinder (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis)
  • beschränkt geschäftsfähig oder nicht ehemündig (16- bis 18-Jährige)
    • Ehemündigkeitserklärung des Gerichts
    • Zustimmung der Obsorgeberechtigten


Ausländische Staatsangehörigkeit

  • Amtlicher Lichtbildausweis (kein Führerschein)
  • Geburtsurkunde
  • wenn Hauptwohnsitz im Ausland: Nachweis des Hauptwohnsitzes
  • Scheidungsbescheid mit Rechtskraft
  • Sterbeurkunde des Ehepartners
  • gemeinsame Kinder (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis)
  • Ehefähigkeitszeugnis / Ledigkeitsbescheinigung (D/I/CH – fordern wir für die Brautpaare an)


Gebühren

Kommissionsgebühren

  • Für das Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit: € 50,-
  • Vorlage von ausländischen Schriften: € 130,-
  • Trauung durch den Standesbeamten: € 54,50 / € 10,90 / € 5,45
  • Trauungsniederschrift: € 2,10


Bundesverwaltungsabgabe

  • Trauung im Amtsraum während der Dienststunden: € 5,45
  • Trauung im Amtsraum außerhalb der Dienststunden: € 10,90
  • Trauung bei lebensgefährlicher Erkrankung des Verlobten: € 5,45
  • Trauung außerhalb der Amtsräume in allen anderen Fällen: € 54,50


Kosten Trauung in Amtsräumen (nur in Altmünster möglich)

  • Bundesverwaltungsabgabe u. Kommissionsgebühren – siehe oben


Kosten Stiftersaal

  • Pro Trauung: € 300,-
  • Reinigung: € 50,-
  • Heizkosten (1. Oktober - 30. April) € 50,- 
  • Landeskommissionsgebühr: € 250,- 
  • zzgl. Bundesverwaltungsabgabe u. Kommissionsgebühren


Kosten Außentrauung (sämtl. Flächen im Verwaltungsgebiet der Gemeinde)

  • Pro Trauung: € 300,- 
  • Landeskommissionsgebühr: € 250,- 
  • zzgl. Bundesverwaltungsabgabe u. Kommissionsgebühren


Ablauf einer Trauung

Jede Hochzeit findet grundsätzlich mit einer kleinen Ansprache und einer musikalischen Auflockerung in feierlichem Rahmen statt.

Dazu werden drei - vier Musikstücke in der Reihenfolge: Einzug, Ringwechsel, Unterschrift und Auszug benötigt. Die Musikstücke stellen Sie selbst zusammen und speichern diese auf Ihr Handy oder Tablet.

Auch Livemusik können Sie mitbringen. Die Gesamtdauer der Zeremonie beträgt ca. 20 Minuten.

(Selbstverständlich ist es auch möglich, dass Ihre Hochzeit ohne Ansprache und ohne Musikeinspielung gehalten wird.)


Ablaufplan

  • Musikstück – Einzugslied
  • Begrüßung durch die Standesbeamtin
  • Kurze Rede der Standesbeamtin
  • Ehekonsens („Ja-Frage“)
  • Brautkuss
  • Ringwechsel (ev. Musikstück)
  • „Ehebuchverlesung“ (Niederschrift) durch die Standesbeamtin
  • „Unterschrift“ (Brautleute, Trauzeugen) – ev. Musikstück
  • Kurze Abschlussworte (Gedicht, Text, …) durch die Standesbeamtin
  • Glückwünsche und Überreichung der Heiratsurkunde
  • Verabschiedung der Standesbeamtin
  • Abschluss-Musikstück
  • Glückwünsche der Gäste