Vorbehaltsgemeinde

Die Marktgemeinde Altmünster ist seit 31.12.2020 Vorbehaltsgebiet-Gemeinde im Sinne des Oö. Grundverkehrsgesetzes. Dies ergibt sich aus der Verordnung der Oö. Landesregierung vom 30.12.2020 LGBl. Nr. 143/2020. Das bedeutet, dass der Rechtserwerb von Immobilien (Bauland/Wohnungen/Häuser) seit 31.12.2020 zum Zwecke der Begründung eines FREIZEITwohnsitzes in ganz Altmünster (inklusive Neukirchen und Reindlmühl) nur mehr dann bewilligungsfrei möglich sind, wenn entweder 

  • die betroffene Liegenschaft bereits seit mehr als fünf Jahren ausschließlich als Freizeitwohnsitz dient oder 
  • der Rechtserwerb unter nahen Angehörigen stattfindet (bei Kauf einer Immobilie muss der verwandte Verkäufer 10 Jahre Eigentümer des Grundstückes gewesen sein, damit der Käufer einen Freizeitwohnsitz begründen kann). 

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