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In ganztägig geführten Schulen (grundsätzlich möglich in Volksschule, Mittelschule, Polytechnische Schule, Sonderschule und AHS-Unterstufe), werden Kinder nicht nur unterrichtet, sondern darüber hinaus auch in Lern- und Freizeitphasen gefördert und betreut. Damit stellen ganztägige Schulformen Schulkindern gezielte Lernunterstützung, Betreuung sowie die Förderung ihrer Talente zur Verfügung. Der Besuch einer ganztägig geführten Schule ist für niemanden verpflichtend, es besteht Wahlfreiheit für die Eltern. Die Ganztagsschule bietet Eltern/Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, Beruf und Familie leichter zu vereinbaren und sorgt für mehr Chancengerechtigkeit.
Im Mittelpunkt der Betreuung stehen:
Grundsätzlich kann zwischen zwei Formen der Betreuung unterschieden werden:
Grundsätzlich ist eine Betreuung durch Pädagoginnen/Pädagogen in der Schule bis mindestens 16 Uhr vorgesehen. Die Höhe des Selbstkostenanteils für Essen und Freizeitbetreuung variiert und wird vom Schulerhalter festgelegt. Verantwortlich für die Einrichtung einer ganztägigen Schule ist der Schulerhalter – bei Volksschule und Mittelschule, Polytechnischer Schule und Sonderschule ist das in der Regel die Gemeinde, bei der AHS (Unterstufe) ist es der Bund.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung