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Absolventinnen/Absolventen einer höheren technischen Lehranstalt (HTL) oder Personen, die über eine vergleichbare Qualifikation und über drei bzw. sechs Jahre aufbauender fachbezogener Praxis verfügen, können die Qualifikationsbezeichnung "Ingenieurin"/"Ingenieur" erwerben.
Dazu ist die Absolvierung eines Fachgespräches über die Praxis im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens erforderlich. Die in Frage kommenden technischen und gewerblichen Fachrichtungen sind in der IngG-Fachrichtungsverordnung festgelegt.
Das Fachgespräch erfolgt mit zwei Expertinnen/Experten aus dem eigenen Berufsbereich im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens.
Zertifizierungsstellen im Wohnsitzbundesland (veröffentlicht auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (→ BMAW))
Dem ausgefüllten und eigenhändig unterfertigten Antragsformular sind die erforderlichen Nachweise anzuschließen:
Die Kosten betragen (für das Jahr 2023) 449 Euro.