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Berufstitel sind Auszeichnungen für besondere Leistungen. Sie werden vom Bundespräsidenten (→ BP) an Personen verliehen, die sich in langjähriger Ausübung ihres Berufes Verdienste um die Republik Österreich erworben haben. In der Regel werden diese Titel durch die zuständige Bundesministerin/den zuständigen Bundesminister übergeben.
Zwischen Verleihungen von Auszeichnungen des Bundes (Ehrenzeichen und Berufstitel) muss ein Zeitraum von fünf Jahren liegen.
Das jeweils sachlich zuständige Bundesministerium.
Die Anregungen zur Verleihung von Berufstiteln müssen an das jeweils zuständige Bundesministerium gerichtet werden. Dieses leitet Vorschläge, die positiv beurteilt werden, an die Präsidentschaftskanzlei weiter.
Mit der Verleihung sind keine zusätzlichen finanziellen Leistungen verbunden.
Die folgenden Abkürzungen wurden dem Österreichischen Amtskalender (ÖAK) entnommen.
Hier muss ein positives Gutachten einer technischen Universität vorliegen.
Hier muss ein positives Gutachten der Montanuniversität Leoben vorliegen.
Hier muss ein positives Gutachten der Universität für Bodenkultur vorliegen.
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (→ BMBWF) Das Bundeskanzleramt (→ BKA)
Voraussetzung für die Verleihung des Titels ist ein positives Fachgutachten einer inländischen Universität oder universitätsähnlichen Einrichtung.
Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die Schaffung von Berufstiteln