+43 7612 87611
gemeinde@altmuenster.ooe.gv.at
Willkommen zu Hause
Altmünster - lebenswert & liebenswert
Aufleben
in vollen Zügen
Aufgeig'n
Mit unseren KULTURhighlights
Aufblühen
Im Naturpark Attersee - Traunsee
Aufwachsen
Ein breites Bildungsangebot
Winterzauber
in Altmünster erleben
Zentrum > BürgerInnenservice > Informationen > Lebenslagen
Über die allgemeine Pflegefreistellung hinaus haben Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer Anspruch auf erweiterte Pflegefreistellung, wenn
Anspruch auf erweiterte Pflegefreistellung besteht bis zu einem Höchstausmaß einer weiteren Wochenarbeitszeit innerhalb eines Arbeitsjahres.
Hat die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer innerhalb des Arbeitsjahres die zustehende zweite Woche Pflegefreistellung verbraucht, hat sie/er bei einer nochmaligen Erkrankung eines Kindes bis zu zwölf Jahren im selben Arbeitsjahr folgende Möglichkeiten:
Benachrichtigen Sie Ihre Arbeitgeberin/Ihren Arbeitgeber sofort von der Inanspruchnahme der erweiterten Pflegefreistellung, vom einseitigen Urlaubsantritt oder vom Dienstverhinderungsgrund.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft